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   OVG Sachsen, 15.02.1993 - 1 S 321/92   

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https://dejure.org/1993,8632
OVG Sachsen, 15.02.1993 - 1 S 321/92 (https://dejure.org/1993,8632)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.02.1993 - 1 S 321/92 (https://dejure.org/1993,8632)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Februar 1993 - 1 S 321/92 (https://dejure.org/1993,8632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsBauO § 77 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit; Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung bei formeller Baurechtswidrigkeit einer im unbeplanten Innenbereich errichteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 3 M 153/08

    Anforderungen an die sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung

    Dieser vom Antragsgegner zur Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges der Nutzungsuntersagungsverfügung angeführte Aspekt ist deshalb nicht entscheidungserheblich, weil dann, wenn die Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung vorliegen, in der Regel auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gerechtfertigt ist (vgl. Senatsbeschluss v. 16.06.1999 - 3 M 3/99 - unter Hinweis auf VGH Kassel, B. v. 15.10.1986 - 3TH 2544/86, NVwZ 1987, 428; B. v. 30.10.1995 - 3 TG 3115/95, NVwZ-RR 1996, 487; OVG Münster, B. v. 23.09.1988 - 11 B 1739/98 -, NVwZ-RR 1989, 344; OVG Bautzen, B. v. 01.03.1993 - 1 S 621/92 -, LKV 1993, 428, vgl. auch VGH München, B. v. 16.05.2008 - 9 AS 07.3222 -, zit. n.juris, m.w.N.) und es einer weiteren Begründung grundsätzlich nicht bedarf.
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